Die Jägerprüfung

Seit 01.01.2007 gilt in Bayern eine neue Jägerprüfungsordnung. Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen jeweils 60 Stunden Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Alle Jagdschüler müssen sich Bayern weit bei der Jägerprüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut anmelden.
Dazu muss eines der beiden folgenden Formulare verwendet werden:
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (PDF)
oder - wenn Sie die Jägerprüfung wiederholen möchten:
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung für Teilwiederholung (PDF)
Die Anmeldefrist endet spätestens vier Wochen vor dem Beginn der schriftlichen Prüfung. Zur Prüfungsanmeldung ist kein Führungszeugnis notwendig.
Voraussetzungen zur Prüfungszulassung:
- Vollendung des 15. Lebensjahres
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr (es reicht eine Kopie des Kontoauszugs oder des Einzahlungsscheins)
- Fallenjagderklärung
- Ausbildungsnachweis (Beleg vom Ausbildungsleiter über die geleistete Stundenzahl in Theorie und Praxis)
- Schießleistungsnachweis (Beleg vom Ausbildungsleiter über die geleisteten Schießnachweise im Schrotschuss, im Kugelschuss auf laufenden Überläufer und im Schießen mit der Kurzwaffe)
Die Jägerprüfung findet viermal pro Jahr an 16 verschiedenen Prüfungsstandorten in ganz Bayern statt. Die Termine werden zentral für ganz Bayern fest gelegt. Die Prüfung beginnt mit der schriftlichen Prüfung, innerhalb von ca 4 Wochen erfolgt dann die mündliche Prüfung und die praktische Prüfung in Waffenhandhabung und die Schießprüfung.
Prüfungstermine 2010/2011
| schriftlicher Teil | mündlicher Teil | praktischer Teil | |
|---|---|---|---|
JP 3/ 2011 |
23. Aug 2011 | 05.-09. Sept 2011 | 19.-23. Sept 2011 |
JP 4/ 2011 |
08. Nov 2011 | 21.-25. Nov 2011 | 05.-09. Dez 2011 |
JP 1/ 2012 |
14.Feb 2012 | 27. Feb-02. Mrz 2012 | 12.-16. Mrz 2012 |
JP 2/2012 |
08. Mai 2012 | 21.-25. Mai 2012 | 11.-15. Juni 2012 |
JP 3/ 2012 |
21. Aug 2012 | 03.-07. Sept 2012 | 17.-21.Sept 2012 |
JP 4/2012 |
06. Nov 2012 | 19.-23. Nov 2012 | 03.-07. Dez 2012 |
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeformular zur Jägerprüfung können Sie sich hier herunter laden.
Die Jagdausbildung beim MJV ist darauf ausgelegt, dass die Kursteilnehmer jeweils zum dritten Prüfungstermin August/September zur Jügerprüfung antreten.
Laut Prüfungsordnung umfasst die schriftliche und mündliche Prüfung folgende Sachgebiete:
- Jagdwaffen, Munition, Jagd- und Fanggeräte
- Biologie der Wildarten (Haar- und Federwild)
- Rechtliche Vorschriften
- Wildhege, Jagdbetrieb, jagdliche Praxis
- Jagdhundewesen
- Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Fragenkatalog. Er ist im Internet abrufbar und wird regelmäßig an sich ändernde Anforderungen angepasst. Für die Beantwortung der Fragen wurde die Zeitvorgabe auf 100 Minuten festgesetzt.
Bei der Schießprüfung wird der Kugelschuss auf 100 m verlangt. Der Schrotschuss muss nur noch während der Ausbildung nachgewiesen werden. Außerdem müssen die Prüflinge während der Ausbildung auf den laufenden Überläufer schießen und dabei drei von fünf Schüssen "ins Leben" treffen. Darüber hinaus müssen fünf Schüsse mit der Kurzwaffe nachgewiesen werden. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren ist künftig auch der Pflichtbesuch eines Schießkinos zur Jägerprüfung vorgesehen.
Wer die Jägerprüfung in Bayern macht und einen Teil nicht gleicht auf Anhieb besteht, dem wird ab 01.01.2007 für alle bestandenen Teile ein so genannter Bestandsschutz gewährt, das heißt, er muss nur den Teil der Jägerprüfung wiederholen, den er nicht bestanden hat.
Weitere Informationen über die neue Jägerprüfung erhalten Sie unter der Adresse www.jaegerpruefung.bayern.de
